Als Stadt zwischen Düsseldorf, Wuppertal und Solingen ist uns als Tierarzt Hilden mehr als nur vertraut – auch wenn das, zugegebenermaßen, mehr an den umliegenden Gebieten liegt als an der wohl am dichtesten besiedelten Kommune Deutschlands. Während sich nämlich in anderen Düsseldorfer Bezirken Fuchs und Hase recht früh schon “gute Nacht” sagen, veranstalten in Hilden Wildschwein und Rehkitz eine Sause – und zwar mitten im Hildener Stadtwald im Nordosten, dem größten unbebauten Gebiet der Region. Ein Ort der Superlativen also? Nein, auch das nicht. Als mobiler Tierarzt in Hilden können wir sagen: Hier läuft es nicht anders als im restlichen Düsseldorf. Und das gilt insbesondere für alle Vierbeiner.
Seit 2002 gilt auch in Hilden das Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen. Danach sind Hunde so zu halten, zu beaufsichtigen und zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leib und Leben ausgeht, sowohl für Menschen, aber auch für andere Tiere. Deswegen gilt in Hilden die Leinenpflicht in folgender Hinsicht:
• Innerorts
Das schließt für Hilden u.a. alle Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche sowie Plätze und Straßen mit hohem Publikumsverkehr mit ein. Auch öffentliche Gebäude, Schulen und Kindergärten sind von der Leinenpflicht für Hunde betroffen.
• Anlassbezogen
Ob bei öffentlichen Versammlungen, bei Festumzügen oder Volksfesten – ist ein Vierbeiner zu einer Veranstaltung eingeladen, an der bereits viele Zweibeiner teilnehmen, gilt für den Hund die absolute Leinenpflicht.
• In der (städtischen) Natur
Während es in der freien Wildbahn und gerade in der Gegend rund um die Giesenheide zu gefährlichen Wildbegegnungen kommen kann, gilt die Leinenpflicht aber insbesondere in allen der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Grün- und Gartenanlagen – mit Ausnahme der eigens ausgewiesenen Hundeauslaufbereiche innerhalb der Stadt.
Als Tierarzt in Hilden haben wir uns außerdem einen Leitsatz gemerkt, der schnell für Klarheit sorgt, ob und wann eine Leine zur Pflicht wird. So sind alle Hunde, die eine Widerristhöhe, also: eine Schulterhöhe, von mindestens 40 cm aufweisen oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, innerhalb der Hildener Bezirksgrenzen an der Leine zu führen.