Hundehalter:innen aufgepasst: Seit Januar 2022 müssen Berliner Hunde in der Hauptstadt offiziell nach § 13 Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin (HundeG) gemeldet sein. Das sogenannte “Berliner Hunderegister” wird von der Senatsverwaltung für Verbraucherschutz entsprechend umgesetzt und erfasst Daten zu Halter:in und Angaben zum Hund zentral in einer Registration. Einzige Voraussetzung dafür: Hundehalter:in muss mindestens 16 Jahre alt sein, um sich überhaupt registrieren zu können.
Und was bedeutet das konkret für dich? Als Tierarzt, der nach Hause kommt, sehen wir von felmo es als unsere Pflicht, dich ausführlich darüber zu informieren, warum es dieses Hunderegister gibt, was du dabei zu beachten hast und wie wir dich als mobile Tierarztpraxis in Berlin dabei unterstützen können.
Aufklärung durch felmo, die mobilen Tierärzte Berlin
Da wir als lokale Tierärzte Berlin kennen wie unsere Westentasche (oder: Arzttasche), wissen wir: Es gibt mindestens so viele Hunde wie Einwohner:innen in der deutschen Bundeshauptstadt. Das bedeutet auch: Nicht nur wir als Tierarzt, der nach Hause kommt, benötigt einen Überblick über den Hundebestand in Berlin, sondern auch die Staat. Natürlich gibt es dafür bereits eine steuerliche Erfassung des Hundes beim Finanzamt. Diese Registrierung reichte aber bisher nicht aus, um beispielsweise entlaufene Hunde leichter identifizieren zu können. Das wird sich mit dem Berliner Hunderegister nun maßgeblich ändern.
Zusätzlich ermöglicht das Berliner Hunderegister auch eine statistische Erfassung verschiedener Hunderassen und -kreuzungen. Denn auch wenn wir als versorgende Tierärzte Berlin als Hunde-Metropole durchaus lieben und wirklich nur empfehlen können, gibt es auch hier leider einige problematische Zuchttiere. Eine statistische Auswertung zur statistischen Gefährlichkeit bestimmter Rassen kann hier entschieden helfen.
Der Berliner Tierarzt, der nach Hause kommt
Die Daten, die im Hunderegister erfasst werden, lassen sich an zwei Händen abzählen – darunter:
Name, Anschrift und Geburtsdatum der Hundehalterin/ des Hundehalters
Chipnummer des Tieres
Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes
Außerdem wird die Rassenzugehörigkeit des Tieres oder Angaben einer möglichen Kreuzung festgehalten, soweit diese überhaupt festzustellen ist. Bedenke: Auch ein Tierarzt in Berlin, der täglich viele Hunde zu Gesicht bekommt, kann nicht immer eine Kreuzung eindeutig feststellen oder zuordnen. Gab es einen Beissvorfall oder eine andere Art der Gefährdung von Mensch und Tier? Dann fließt auch diese Information in die Registrierung mit ein.
Da auch wir als Tierärzte Berlin bei dem Vorhaben unterstützen wollen, so viele Hunde wie möglich ordnungsgemäß zu registrieren, zählt es auch zu unserem Service-Angebot, dein Tier mit einer Kennnummer zu versehen. Dies passiert in der Regel nach Vollendung des dritten Lebensmonats und zwar elektronisch, in der Regel mithilfe eines Transponders bzw. Mikrochips. Hast du Fragen dazu? Dann wende dich gerne vertrauensvoll an uns.
Übrigens: Auch für Berliner Katzenhalter:innen gilt seit 2022 eine neue Regelung, nämlich die Katzenschutzverordnung. Diese macht u.a. eine Kastration für Katzen gesetzlich verpflichtend, sobald sich diese Katzen frei in der Stadt bewegen wollen. Zusätzlichen müssen die Tiere – analog zu ihren spürnasigen Freund:innen – entsprechend gekennzeichnet und mit einer Nummer im Haustierregister verzeichnet werden.